Auf die Verschärfung der Infektionslage reagiert die Landeskirche Hannovers mit überarbeiteten Handlungsempfehlungen für Gottesdienste. Die am Freitag veröffentlichen Empfehlungen nehmen besonders die gut besuchten Gottesdienste zum Ewigkeitssonntag und an den Advents- und Weihnachtsfeiertagen in den Blick. Mit ihren Empfehlungen geht die Landeskirche über die Vorgaben hinaus, die laut der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen für Religionsgemeinschaften gelten.
Der Leiter der Corona-Taskforce der Landeskirche Hannovers, Vizepräsident Dr. Ralph Charbonnier, sagt: „Die aktuelle Corona-Verordnung gibt uns einen Rahmen für Hygienemaßnahmen bei Gottesdiensten vor, den wir verantwortlich füllen können. Es ist unser Ziel, gottesdienstliche Verkündigung unter den Bedingungen der derzeit herrschenden Infektionslage zu ermöglichen und dabei einen größtmöglichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Gottesdienste sollen auch unter diesen Bedingungen einladend sein.“
Nach den Empfehlungen der Landeskirche sollten in allen Gottesdiensten die Abstandsregeln eingehalten werden. Dieses empfiehlt die Landeskirche ausdrücklich unabhängig davon, ob ein Gottesdienst ohne Zugangsbeschränkungen gefeiert wird, als 3G-Gottesdienst (Teilnahme nur für Genesene, Geimpfte oder aktuell Getestete) oder als 2G-Gottesdienst (Teilnahme nur für Genesene und Geimpfte). „Diese Empfehlung beruht auf Hinweisen des Wochenberichts des Robert-Koch-Institutes (RKI) vom 04.11.2021. Dieser empfiehlt, dass alle Menschen, unabhängig vom Impf-, Genesenen- oder Teststatus die AHA+L-Regeln einhalten sollten (Abstand, Hygieneregeln, Alltag mit Maske, Lüften)“, sagt Ralph Charbonnier. „Uns ist klar, dass es bei 2G-Gottesdiensten nach der Corona-Verordnung rechtlich möglich wäre, Teilnehmende ohne Abstand sitzen zu lassen und somit auch in Kirchräumen vielen Menschen die Teilnahme zu ermöglichen. Die Empfehlung des RKI, die u.a. auf die Erfahrungen der Infektiosität von Geimpften und von Impfdurchbrüchen reagiert, lässt es aus unserer Sicht jedoch angeraten sein, über diese rechtliche Möglichkeit hinaus Abstände einzuhalten.“
Auch beim Gemeindegesang gibt es Empfehlungen, die über die Corona-Verordnung des Landes hinaus gehen: Bei Gottesdiensten, für die es keine Zugangsbeschränkungen gibt, sollte in Innenräumen auf Gemeindegesang verzichtet werden. Im Freien ist Gesang mit Tragen von FFP2-Masken möglich. Feiern Gemeinden Gottesdienste unter 2G- oder 3G-Bedingungen, ist in Innenräumen das Singen mit Masken möglich, im Freien auch ohne Maske. „Es ist schmerzlich, auch in dieser Advents- und Weihnachtszeit nur mit Einschränkung singen und musizieren zu können. Um so mehr freuen wir uns wenigstens auf ein gemeinsam gesungenes ‚O du fröhliche‘, was in den meisten Fällen möglich sein wird“, sagt Ralph Charbonnier.
Besonderen Augenmerk legt die Landeskirche in ihren Empfehlungen auf Gottesdienste, an denen viele Kinder und Jugendliche teilnehmen wie z.B. mit Krippenspiel. Hier lautet die Empfehlung, solche Gottesdienste so weit wie möglich ins Freie zu verlagern. „Auch wenn Gottesdienste nach den 2G-Regeln durchgeführt würden, wären insbesondere Kinder weder geimpft noch genesen und damit einer hohen Infektionsgefahr ausgesetzt. Der Schutz der ungeimpften Kinder und Jugendlichen hat für uns eine sehr hohe Priorität“, so Charbonnier.
Im Vergleich zu den letzten Empfehlungen vom 13.10.2021 ermutigt die Landeskirche jetzt Kirchengemeinden, auch verstärkt Gottesdienste nach 2G- oder 3G-Regelungen anzubieten. „Gleichzeitig bleibt es unser Anliegen, dass es auch weiterhin gottesdienstliche Angebote ohne Zulassungsbeschränkungen gibt. Ich bin zuversichtlich, dass sich angesichts der großen Vielfalt an gottesdienstlichen Angeboten in unserer Landeskirche alle Menschen auch in dieser Advents- und Weihnachtszeit eingeladen fühlen können“, sagt Ralph Charbonnier.